Sind Sie vor kurzem umgezogen oder neu eingezogen und haben noch keinen Vertrag mit einem Energielieferanten abgeschlossen? Kein Problem! Lehnen Sie sich entspannt zurück und lassen Sie sich Zeit – denn als Privatkunde haben Sie Anspruch auf die Grund- und Ersatzversorgung mit Strom.
Sobald Sie sich für einen Lieferanten entschieden haben oder wenn Sie einen anderen Strom-Tarif abschließen möchten, können Sie jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Hier finden Sie alle Informationen im Rahmen der Strom Grund- und Ersatzversorgung.
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- PDF, 422.9 KBPreisübersicht SWB Komfort (Strom Grund- und Ersatzversorgung)ab 01.01.2024
- PDF, 245.7 KBPreisübersicht SWB Komfort (Strom Grund- und Ersatzversorgung)ab 01.01.2023
- PDF, 194.7 KBPreisübersicht SWB Wärmestrom-Kundenab 01.01.2023
- PDF, 442.5 KBPreisübersicht SWB Ersatzversorgung bzw. Ersatzfolgeversorgung Strom mit Leistungsmessung (RLM)ab 01.05.2024